In eigener Sache: Durch ein aktuelles Regressverfahren im Bereich Ergotherapie sind leider unsere derzeitigen Möglichkeiten, diese zu verschreiben, deutlich eingeschränkt. Ergotherapie kann zur Zeit nur nach intensiver Einzelfallprüfung verschrieben werden, die Behandlungsdauer ist zudem begrenzt. Ausnahmen hiervon können nur gemacht werden, wenn die Krankenkasse vorab die Langzeitverordnung genehmigt hat. Bitte sprechen Sie uns an.
Wir bedanken uns für Ihr Verständnis.